Betriebsbedingte Kündigung meines Mitarbeiters
Veröffentlicht von Gerhard Düsterhöft in Recht & Unrecht · 6 Februar 2017
Vor einem Jahr begann ein "Krieg" gegen meine Familie und gegen mein kleines mittelständisches Unternehmen. Die "Agressoren" waren nicht etwa Konkurrenten von DÜSTI's Computer-Shop, sondern:
1. Die "DAK-Gesundheit", unter einem Herrn Herbert Rebscher (Vorstandsvorsitzender).
2. Das Hauptzollamt Magdeburg, eine staatliche Behörde unter Frau Dorothee Deutschen (Leiterin),
3. Die Deutsche Postbank AG unter Herrn Frank Strauß (Vorstandsvorsitzender).
Ohne Vorhandensein eines vollstreckbaren Titels, ohne richterlichen Beschluss, ohne Gerichtsurteil, also illegal wurden am 25. Mai 2016 das private Girokonto meiner Ehefrau und zeitgleich das geschäftliches Konto von DÜSTI's Computer-Shop gesperrt. Beide Konten hatten wir zu dem Zeitpunkt bei der Postbank, einer Tochter der Deutschen Bank.
Aus Anfangs 18.000,00€ wurden uns Schulden in Höhe von 36.000,00€ generiert, obwohl unser Schufa Score bei 99% lag.
Meine Ehefrau wurde in "Sippenhaft" genommen, und das Guthaben von Anfangs 800,00€, später später dann fast 2000,00€ wurde vom Hauptzollamt Magdeburg einfach einkassiert.
Obwohl die Kontenpfändung am 23. August 2016 aufgehoben wurde, haben wir bis heute (April 2017) unser Geld nicht zurück erhalten.
Wir konnten im Juni 2016 unsere Gläubiger nicht bezahlen. Sämtliche Abbuchungen wurden wieder zurück gebucht. Für jede Rückbuchung wurde uns von der Postbank eine Strafgebühr von 0,70€ abgezogen.
Wir mussten uns Geld von Angehörigen und Freunden leihen, um unsere privaten und geschäftlichen Rechnungen zu bezahlen.
Auch meinen langjährigen Mitarbeiter Herrn S. konnte ich nicht bezahlen. Um DÜSTI's Computer-Shop zu retten, blieb mir nichts anderes übrig, als meinem Mitarbeiter Herrn S. eine betriebsbedingte Kündigung zum 31.September 2016 auszusprechen.
Ich unterbreitete Ihm jedoch das Angebot, sich über das Jobcenter Haldensleben bei der Existenzgründungsberaterin Frau Astrid Claus beraten zu lassen, und als Existenzgründer in die Selbstständigkeit zu gehen.
Herr S. stimmte dem zu. Gemeinsam wollten wir als gleichberechtigte Partner DÜSTI's Computer-Shop weiter führen.
Wenn ich in 2 Jahren in Rente gehe, wollte ich Herrn S. das Geschäft übergeben. Da alles mit Herrn S. abgesprochen war, behielt auch nach Übergabe des Kündigungsschreibens die Schlüssel des Geschäftes.
Anstatt sich nun mit mir gemeinsam für die Erhaltung DÜSTI's Computer-Shop in Oebisfelde einzusetzen, fiel er mir in den Rücken. Über einen Rechtsanwalt aus Oebisfelde, den ich bereits vor drei Jahren "gefeuert" hatte, reichte er eine Klage vor dem Arbeitsgericht Magdeburg gegen mich ein. Die Verhandlung fand am 23. Februar 2017 am Arbeitsgericht in Magdeburg statt und endete mit einem Vergleich.
Herr S. wollte eine "Lohnnachzahlung" erstreiten und bekam im Endeffekt gar nichts. Der lachende Dritte war wieder einmal eine Krankenkasse, diesmal jedoch nicht die DAK-Gesundheit sondern die KKH Sachsen-Anhalt.
Herr S. missbrauchte meine Freundschaft, meine Gutmütigkeit und mein Vertrauen. Da es sich um eine betriebsinterne Angelegenheit handelte und aus Rücksicht auf seine Familie, habe ich es bisher vermieden, den Fall an die Öffentlichkeit zu bringen.
Als Webmaster meiner Internetpräsentationen (www.düsti.de, www.duesti.eu, www.al-di.com, www.oebisfelde-news.com und www.duesti.de) berichtete ich bis heute ausschließlich über den Angriff auf mein Unternehmen. Hier arbeitete ich auch als "Rechtsvertreter" meiner Ehefrau und meines Unternehmens.
Kurzum, DÜSTI war und ist neben seiner Arbeit im Computer-Shop sein eigener "Rechtsanwalt".
Obwohl Herrn S. hatte zu dem Zeitpunkt auch selbst noch Schulden von ca. 5000,00€ bei mir hatte, und obwohl ich ihm viele Male anbot, das Problem außergerichtlich zu beenden, bevor es überhaupt begonnen hatte, lehnte er es bis zum 23. Februar 2017 ab, die Klage gegen mich zurück zu nehmen.
Herr S. erschien seit Oktober 2016 nicht mehr in meinem Geschäft um sich zu erklären.
So entstanden wiederum Gerüchte in Oebisfelde, ich sei der "Böse", der für den ganzen Mist verantwortlich sei.
Ich musste annehmen, dass Herr S. den Sachverhalt in der Öffentlichkeit gegenüber mir unbekannten Personen oder auch ehemaligen Kunden falsch darstellte.
So erschienen am 31. Januar 2017 zwei Einträge auf der GOOGLE Suchseite von DÜSTI's Computer-Shop, die meine langjährige Arbeit in Misskredit bringen sollen. Eine "Mandy Gray" und ein "werner müller" hinterließen herabwürdigende Kommentare, die im Zusammenhang mit Herr S. zu betrachten sind: Lesen Sie selbst, mir fehlen die Wort:


Nur so viel: Ohne einen Rechtsanwalt habe ich es geschafft, den Angreifern ziemliche Probleme zu bereiten. Die Chefin des Hauptzollamtes Magdeburg, Frau Dorothee Deutschen erhielt eine Anzeige beim LKA Magdeburg und einen gerichtlichen Mahnbescheid vom Amtsgericht in Ascherleben zugestellt.
Sie weist zwar alle Schuld von sich und beruft sich darauf, dass sie als Beamte unantastbar sei. Sie sollte jedoch wissen, dass es Möglichkeiten und Wege gibt, auch gegen "Staatsdiener" rechtliche Schritte einzuleiten, wenn diese gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verstoßen.
Werte Frau Dorothee Deutschen ich klage Sie an, meine Ehefrau in "Sippenhaft" genommen zu haben, eine Form der Kollektivhaftung, die gängige Praxis in der Hitlerdiktatur war und die auch heute in totalitären Regimen Anwendung findet. Der Generalstaatsanwalt von Sachsen-Anhalt und auch der Präsident des Oberlandesgerichtes Naumburg wurde von mir über den Vorfall informiert.
Herr Herbert Rebscher von der DAK-Gesundheit erhält einen gerichtlichen Mahnbescheid über einen Schaden von 50.000,00 EUR, den er meinem Unternehmen und meinen Familie zugefügt hat.
Und Herr Frank Strauß von der Postbank wird vor der BaFin mal erklären, warum er den Eingangs angegebenen pfändbaren Betrag von 18,000,00€ auf 36.000,00€ verdoppelt ließ.
Unsere beiden Konten hat er still und leise geschlossen. Somit kann ich meine Steuererklärung nicht vollständig und fristgerecht abgeben, weil mir diverse Kontoauszüge fehlen. Es dürfte Herrn Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble nicht gefallen, wenn so Steuern nicht abgeführt werden können, weil wichtige Belege fehlen.
Werter Herr S., Sie sehen, ich habe mit meinen 62 Jahren noch so viel Energie, dass ich auch ohne Sie auskommen werde. Ich habe meinen Kunden das Versprechen gegeben, DÜSTI's Computer-Shop mindestens 10 Jahre zu führen. Und dieses Versprechen halte ich, versprochen!
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