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Klageerwiderung gegen Thomas Köhler und Anklage der Richterin Ingrid Gebauer wegen Unterschlagung und Rechtsbeugung.

DÜSTIs Computer-Shop
Veröffentlicht von Horst-Gerhard Düsterhöft in Recht & Unrecht · 10 Februar 2020
 
Horst-Gerhard Düsterhöft
Diplomlehrer, Oberstudienrat im Ruhestand,
CEO DÜSTI‘s Computer-Shop, Webmaster
Blogger, IT-Fachmann, Rechtsvertreter der
Familie und der Firma  Horst-Gerhard Düsterhöft
Velpker Str. 11

39646 Oebisfelde-Weferlingen
OT Oebisfelde 20.01.2020

 

 

 
Amtsgericht Haldensleben
Zweigstelle Wolmirstedt
z.H. Frau Ingrid Gebauer
Schloßdomäne

 
39326 Wolmirstedt

 
Geschäftsnummer: 17C 747/19

 

 

 
Klageerwiderung

 
des Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft, Velpker Straße 11, 39646 Oebisfelde-Weferlingen
OT Oebisfelde
- Beglagter-
Prozessbevollmächtigter der Familie Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft sowie der Firma DÜSTI‘s Computer-Shop Oebisfelde, in eigener Sache. Anschrift: Siehe Briefkopf. Berechtigt für Arbeitsleistungen Rechnungen auszustellen. Betriebsnummer: 18683812.
Ust.-ID: DE259981190. Stundenlohn 150,00€/Stunde inkl. MwSt.
Abrechnung der Arbeitsleistungen in rechtlichen Angelegenheiten nicht nach ZPO der Rechtsanwälte, sondern nach den AGB der Firma „DÜSTI‘s Computer-Shop“.
Siehe Website: https://aldicomputer.com

 

 
gegen
Den Herrn Thomas Köhler, Privatanschrift unbekannt. Dienstanschrift:
Magdeburger Str. 12, 39126 Oebisfelde-Weferlingen, OT Oebisfelde.  
Den Herrn Wulfhard Peters, Gartenstraße 2, 39646 Oebisfelde-Weferlingen,
OT Oebisfelde.
Aktenzeichen: 427/19K01

 
- Antragsgegner, Beklagter, Schuldner-

 

 

 

 

 
Sehr geehrte Frau Justizfachangestellte Böttcher (ohne Vornamen),

 
hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang eines Schreibens vom 16.01.2020 unter
Az. 17C 747/19, zugestellt am 18.01.2020.
Beweis: Anlage A1

 
Beiliegend waren eine Klageschrift, vom 28.11.2019 mit  Az. 427/19K01, eines sich benennenden „Prozessbevollmächtigten“, Herrn Thomas Köhler und seines Mandanten des Herrn Wulfhard Peters.
Anschriften der beiden benannten Personen im oberen Teil meines Schreibens.

 
Werte Frau „Böttcher ...“, hiermit zeige ich an, dass ich mich selbst,als „Prozessbevollmächtigten“ in dieser Sache vertreten werde.

 
Als deutscher Staatsangehöriger, als Akademiker, Diplomlehrer und Oberstudienrat  im Ruhestand berufe ich mich auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 33, Abs. 1 bis 3:

 
(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
(3) Der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.

 
Das Rechtsstaatsprinzip, der Grundsatz der Gewaltenteilung und die „Unabhängigkeit der Gerichte“ gestatten mir, meine rechtlichen Interessen selbst vor Gericht zu vertreten.

Ich teile dem Gericht mit, dass ich mich als Privatperson bzw. im Namen meiner Firma gegen die haltlosen und ungerechtfertigten Anschuldigungen des Klägers selbst verteidigen werde.

 
In Anbetracht der fehlenden juristischen Ausbildung als „Hobby Rechtsanwalt“ und in Anbetracht der ablehnenden Haltung der Rechtsanwälte Stefanie Wulf (Oebisfelde), Wolfgang Paul (Klötze) und Jörg Nöth (Velpke) meine rechtlichen Interessen vertreten zu wollen, beantrage ich ein öffentliches  mündliches Vorverfahren.

 
Ich weise nochmals darauf hin, dass ich neben meiner berufliche Tätigkeit auch rechtlichen Angelegenheiten, in eigener Sache selbst vertrete. Ich bin selbstständiger Unternehmer und CEO der Firma DÜSTI‘s Computer-Shop. Meine betrieblichen Angaben finden Sie im oberen Teil meines Schreibens.

 
Als „Hobby-Rechtsanwalt“ ist es mir untersagt meine Dienstleistungen, nach ZPO der Rechtsanwälte abzurechnen.
Ich bin jedoch berechtigt für meine Dienstleistungen Rechnungen auszustellen und bin verpflichtet, Steuern (MwSt. 19%) abzuführen.  Dies gilt auch für Privatpersonen, Behörden, und andere Firmen, die meine Dienste in Anspruch nehmen wollen.  

 
Auch Staatsbedienstete, wie z.B. Justizangestellte und Richterinnen, Richter, Rechtspfleger können somit Kunden und Auftraggeber“ meiner Firma sein.

 
Aus dem vorliegenden Schreiben ist nicht ersichtlich, wer der Auftraggeber ist, an den ich meine Rechnungen senden kann.

 
Vom Amtsgericht Haldensleben, Außenstelle Wolmirstedt werden mir zwei Namen angegeben, die als Auftraggeber (Kunden) in Frage kommen würden:

 
a) „Justizfachangestellte Böttcher (ohne Vorname)“ mit Unterschrift und
b)  Frau „Gebauer (ohne Vornamen), Richterin am Amtsgericht“. In diesem Fall fehlt jedoch die Unterschrift der Richterin.

 
Werte Frau Böttcher, ich bitte um Mitteilung, wer nun der Auftraggeber dieser Dienstleistung ist? In meiner Firma ist es üblich, dass Kunden, die meine Dienste in Anspruch nehmen, mir ein amtliches Dokument vorlegen aus dem der vollständige Name und die Privatanschrift des Auftraggebers ersichtlich ist.

 
Dies kann der Bundespersonalausweis, der Reisepass, der gelbe Staatsangehörigkeitsausweis oder meinetwegen auch eine „Erweiterte Meldebescheinigung“ (Siehe Anlage  A3) sein.

 
Nach Aufnahme der persönlichen Daten erhält der Kunde eine neue Kundennummer. Und dann ist es möglich, meine Dienste in Anspruch zu nehmen. Dies trifft dann jedoch nicht nur für Aufträge zu, bei denen ich im IT-Bereich, Reparatur, Kundenbesuche, Webhosting, Online-Shop usw. tätig bin, sondern auch für „Mahnbescheide“, gerichtliche Mahnverfahren gegen säumige Kunden, die Ihre Rechnungen nicht bezahlen wollen.

 
Und auch diesbezüglich hatte meine Firma bereits in der Vergangenheit beim Amtsgericht Haldensleben Schuldner, die sich bis heute weigern, mir Ihre Privatanschriften mitzuteilen, damit ich endlich das gerichtliche Mahnverfahren bzw. den Vollstreckungsantrag gegen diese Schuldner einklagen kann.

 
Es handelt sich vor nämlich um Angestellte des Amtsgericht Haldensleben bzw. Außenstelle Wolmirstedt, aber auch des Landgericht Magdeburg sowie des Hauptzollamt Magdeburg.  

 
Auch die in Ihrem Schreiben benannte Richterin Ingrid Gebauer, gehört dazu. Weiterhin sind auch der Richter Robert Mersch, der Richter Heimo-Andre Petersen und die Richterin Dorothee Schnitger Schuldner meiner Firma.

 
Dazu kommen dann jedoch auch noch unbezahlte Rechnungen und Mahnbescheide bzw. bereits Vollstreckungsanträge gegen Richter vom Landgericht in Magdeburg. Namentlich, Frau Siegrid Jaspers und Herr Jörg Engelhart, sowie Frau Miriam Soehring, Gegen Frau Miriam Soehring wurde sogar eine Privatklage §§ 374- 393 StPO mit Einschreiben vom 20.08.2019 beim Amtsgericht Haldensleben eingereicht.

 
Noch weitere drei Privatklagen folgten:
1. Gegen den Vorstandsvorsitzenden der DAK Krankenkasse, Herrn Andreas Storm.
2. Gegen Herrn Jens Beckhausen, Angestellter des Hauptzollamt Magdeburg.
3. Gegen Herrn Jörg Krampe, Obergerichtsvollzieher Haldensleben.

 
Bereits in meinem Schreiben vom 20.10.2019 hatte ich Sie, Werte Frau Böttcher und auch die Frau Direktorin, Dorothee Schnitger darauf aufmerksam gemacht, dass ich unter diesen Bedingungen keinen fairen Rechtsstreit führen kann.

 
Als Staatsbediensteter im öffentlichen Dienst des Bundeslandes Sachsen-Anhalt habe ich am 20. August 1990, meinem Geburtstag das Treuebekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes gegeben. In Punkt 6 meines Treuegelöbnisses wird die „Unabhängigkeit der Gerichte“ festgestellt.
Hier heißt es:
Die Gerichte sind unabhängig. Sie können nicht von Regierungen (Exekutive) und von Parlamenten (Legislative) kontrolliert werden. Die Richter (Judikative) sind nur ihrem Gewissen bei der Rechtsanwendung verpflichtet.
Jeder Bürger hat Anspruch auf einen fairen Prozess.“

 
Unter den von mir genannten Fakten und Beweisen (Siehe Rechnungen Mahnbescheide, Vollstreckungsanträge der benannten Schuldner) und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Richterin Ingrid Gebauer von mir bereits am 13.11.2018 wegen Befangenheit abgelehnt wurde, dass sie zwei Mal offensichtlich selbst Rechtsbeugung gegen mich betrieben hatte, und in Anbetracht dessen, dass Ihr Ehemann, der Oberstaatsanwalt Armin Gebauer, der Exekutive der CDU geführten Regierung Haseloff/Stahlknecht/Keding angehört, würde auch dieser Rechtsstreit ein Verstoß gegen die mir verbrieften Grund- und Menschenrechte sein.

 
Gegen die bereits hier benannten Damen und Herren liegen dazu noch diverse unbearbeitete Strafanzeigen beim LKA Magdeburg vor. Und dann kommt noch erschwerend hinzu, dass der damalige Jugendrichter (heute Direktor) Heimo-Andre Petersen mich 2006 nötigte vor dem Amtsgericht Haldensleben zu erscheinen, und mich der vierfachen Körperverletzung an Kindern einer 6. Klasse anzuklagen.

 
Rufmord durch einen Staatsanwalt Fröhlich damals eingeleitet, der zum Ziel hatte, mir Straftaten anzudichten, die ich nicht begangen hatte. Im Strafantrag des Staatsanwalts Fröhlich stand zudem nich mein richtiger Name Horst-Gerhard Düsterhöft sondern „Horst-Gerhardt Düsterhoff“.

 
Diesbezüglich bitte ich darum, dem Direktor des Amtsgerichts Haldensleben Herrn Richterkollegen Heimo-Andre Petersen einen schönen Gruß von mir zu bestellen und Ihn zu bitten, die gesamten Akten zu dem Fall herauszusuchen, damit ich vor Ort Einsicht nehmen kann.
Ich beantrage mir bis 10.02.2020 einen Termin für die Einsicht in die Akten zukommen zu lassen.

 
Werte Frau Böttcher, das mit dem „Richterkollegen“ ist kein Witz, ich habe mich am 30.08.2019 als ehrenamtlicher Richter vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg beworben. Und da ich weder eine Zusage noch eine Absage bekommen habe, gehen wir einmal davon aus, dass meine Bewerbungsunterlagen noch geprüft werden. Ich denke schon, dabei werden die Beamten auch die Unterlagen von damals einsehen wollen, denn die Klage damals war das erste Mal, dass ich vor Gericht musste und das eben bei diesem Jugendrichter Heimo-Andre Petersen.

 
Besuchen Sie doch auch einmal meine Website https://stotti.com, und https://düsti.de da können Sie auch interessante Dinge über diesen netten Richter vom Amtsgericht Haldensleben erfahren. Aber weiter zum Thema, ich soll ja gründlich arbeiten.

 
Auch dies erkannte dieser unerfahrene Richter Heimo-Andre Petersen damals nicht. Er klagte mich an und ich übernahm meine rechtlichen Interessen selbst. Mein damaliger Rechtsanwalt hieß Thomas Köhler, eben der Rechtsanwalt des Wulfhard Peters heute.
Nachdem ich dem Richter Heimo-Andre Petersen einen Vortrag über Mobbing, Bossing Vetternwirtschaft hielt, war er geheilt. Anstatt drei Prozesstagen, war die Verhandlung nach drei Stunden beendet.

 
Und obwohl sämtliche Beweise meiner Unschuld vorlagen verurteilte mich der Richter Heimo-Andre Petersen zu einer Geldstrafe von 1.500,00 EUR, die ich an eine gemeinnützige Organisation zahlen sollte.
Werter Herr Richter Heimo-Andre Petersen? Bei allem Respekt, war ich damals nun schuldig oder unschuldig?  

 
Kein Schuldeingeständnis, sondern ein „Bestechungsgeld“ denn der Jugendrichter Heimo-Andre Petersen  gab mir das Versprechen vor Zeugen, dass die Zahlung dieses Geldes kein Eingeständnis einer Schuld sei.

 
Ich hätte keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu befürchten, dieses Versprechen gab mir dieser Richter Heimo-Andre Petersen, im Juni 2006. Und nur 10 Monate später erhielt ich von meinem Arbeitgeber, dem Land Sachsen-Anhalt (Leimbach, Seegebarth, Willems, Kölsch) die Kündigung als Lehrer nach 26 Jahren Schuldienst, meist an Oberschulen und Gymnasien und als erster und einziger Staatsbediensteter des Landes Sachsen-Anhalt mit Dienstgrad „Oberstudienrat“.

 
Und selbst mein damaliger Rechtsanwalt Thomas Köhler hatte nicht den Mut dagegen aufzubegehren und beging Parteiverrat, indem er mich im Stich ließ. Ich bin mir zu 100% sicher, dass dies auch der Grund gewesen ist, dass ich jeden, Rechtsstreit vor dem Amtsgericht  Haldensleben in der Folge verloren hatte.

 
Bis auf meine eigene Klage gegen das Land Sachsen-Anhalt in zweiter Instanz am Bezirksarbeitsgericht in Halle/Saale am 30.08.2008, zwei Monate nach Gründung meines Unternehmens.
Eine schöne Klatsche für diese „Vetternwirtschaft“ von West-CDU Funktionären (Leimbach, Seegebarth, heute Stahlknecht, Keding), die in unser schönes Bundesland Sachsen-Anhalt kamen um den Ostdeutschen Menschen beizubringen, wie die „Diktatur des Kapitalismus“ zu funktionieren hat.
Aber keine Angst ich schreibe gerade meine Doktorarbeit zu diesem Thema, demnächst auch Auszüge auf https://mobbing-gegen-lehrer.de.

 
Und damit nicht genug: Ein weiterer Richter, nämlich Robert Mersch, versuchte es ein zweites Mal Rufmord gegen meine Firma und meine Familie zu betreiben. Er stellte einen „Durchsuchungsbefehl“ für die Wohnung des Rentnerehepaares Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft aus obwohl die Familie unschuldig war.

 
Diesen Durchsuchungsbefehl vom 18.07.2018 holte sich ein Typ mit Namen Jens Beckhausen, Angestellter im Hauptzollamt Magdeburg von seiner Vorgesetzten Dorothee Deutschen (West-CDU). In dem „Durchsuchungsbefehl“ (Anlage A4) hatte eine Justizangestellte Müller vom AG Haldensleben Urkundenfälschung betrieben. Sie gab diesem Jens Beckhausen dieses Schreiben ohne Unterschrift des Richters und mit weiteren gravierenden Mängeln und Fehlern:

 
a) So ist als Gläubiger das Hauptzollamt Magdeburg eingetragen. Völliger Unsinn, das HZA ist eine Behörde. Sie soll die Bürger beschützen und nicht beklauen. Das HZA Magdeburg gehört zur Exekutive der Regierung.
Der oberste Vorgesetzte dieser Behörde ist Herr Holger Stahlknecht. Ich erstatte Strafanzeige Strafantrag gegen Ihn. Und noch etwas an Sie Werte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft und der benannten Gerichte!
Ein PKW, VW Touran, Baujahr 2006, Amtliches Kennzeichen OK-GD1954 der meiner Ehefrau Viola Düsterhöft gehört, und der für Taxi-Dienste unf für Kundenbesuche verwendet wird ist „Unpfändbar“.

 
Ich stelle Strafantrag mit Schadenersatzforderungen für den Leihwagen, den wir von Frau Nora Trube Oebisfelde erhielten ab 11.09.2018 bis heute. Pro Tag 40,00 EUR.

 
Dies sind vom 11.09.2018 bis zum 26.01.2020 genau 502 Tage, werter Herr Holger Stahlknecht. Dies wären 20.080,00 EUR Schadenersatzforderung.
So, Werter Herr Richter Heimo-Andre Petersen, nun waren ja da auch noch der Robert Mersch, der Jens Beckhausen, die 7 Beamten, die den Jens Beckhausen begleiteten und die Frau Dorothee Deutschen mit beteiligt.  

 
Ich beantrage mir mitzuteilen, welches Gericht für diese Klage zuständig wäre.

 
b) Mein Name stimmt nicht! Siehe „Erweiterte Meldebescheinigung“ Anlage A3.

 
c) Die 8 bewaffneten uns unbekannten Typen, die am  11. September 2018 unsere Wohnung stürmten, mir Handschellen anlegten, schwere Verbrechen begingen, wollten keine Pfandstücke sondern 17.000,00 EUR mitnehmen. Werte Frau Böttcher, das sollten Sie eigentlich wissen: Wie hoch ist der Streitwert, den das Amtsgericht Haldensleben maximal verhandeln und einholen darf? Waren das nicht maximal 5.000,00 EUR?
Bitte auf https://al-di.com eingeben. Danke.

 
d) Oben links fehlt ein Teil des Textes auf der Rückseite des 2. Blattes fehlt das Dienstsiegel!

 
e) Hier steht ein Richter „Mersch ohne Vornamen“. Diesen Richter kenne ich gar nicht. Er hat auch definitiv nicht einen Vollstreckungstitel über 17.000,00 EUR im Jahre 2009 gegen mich verhandelt. Bei Strafe von 100.000,00 EUR fordere ich den Richter Robert Mersch auf, mir zu beweisen, dass ich diese Schuld auf mich geladen habe.

 
Sollte er dies nicht können, stelle ich Strafantrag Strafanzeige gegen Richter Robert Mersch wegen Rechtsbeugung, Vollstreckung gegen Unschuldige, Anstiftung zu schweren Straftaten (Hausfriedensbruch, Freiheitsberaubung, Diebstahl, seelische Folter, bewaffneter Raub, Nötigung, Erpressung und groben Verstößen gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Artikel 1,5,13,20,33,101,103 usw.)

 
f) Ja und dann fehlt ja auch hier die Unterschrift des Richters Mersch und auch sein Vorname.  Und die Unterschrift der Justizangestellten „Müller“ ist auch nicht handschriftlich als Beglaubigung angegeben. Vorname fehlt auch von dieser Person.

 
Werte Frau Böttcher, ganz ehrlich, ist das nicht „Urkundenfälschung“, eine Straftat, wenn einer Justizangestellten solche gravierenden Fehler unterlaufen? In dem Zusammenhang bitte ich Sie Ihre Kollegin Frau „Müller“ in Haldensleben zu informieren, sie möge sich bitte bei mir melden und mir erklären, was damals passiert ist.

 
Die Strafanzeige gegen Sie wegen „Urkundenfälschung“ habe ich noch nicht beim LKA Magdeburg eingereicht und auch die Privatklage gegen sie steht noch aus. Es kommt definitiv zu einem Gerichtsprozess, das garantiere ich.
Bei der Privatklage §§ 374 -394 StPO und § 157 StPO werde ich auch die Frau Müller unter Eid aussagen lasen, falls dies notwendig ist.

 
Und zum Beweis, dass ich es ernst meine, sende ich auch Ihnen die beiden Anlagen PK1 und PK2 zu.
Sie können unter Punkt 1 lesen, dass ich die Rolle des „Staatsanwalts“ übernehmen werde.
Und unter Punkt 2 sehen Sie, dass ich sogar nach § 230 StPO einen „Haftbefehl“ gegen Sie erwirken kann, wenn Sie meiner Ladung nicht Folge leisten.

 
Und auch Ihnen, Werte Frau Böttcher, sei gesagt, dass auch Sie eine wichtige Zeugin sind, die ich unter Eid aussagen lassen werde.
Insbesondere würde ich Sie fragen, warum Sie Beihilfe zur Verdeckung von Straftaten begangen haben. Denn ich hatte an Sie vier Privatklagen ab Juli 2016 gesandt. Per Einschreiben mit Rückschein.

 
Bis heute habe ich keine Antwort von Ihnen bekommen. Ich verlange eine Erklärung auch von Ihnen. Auf meiner betrieblichen Website https://al-di.com finden Sie das Kontaktformular für Ihre Mitteilung.

 
Werte Frau Böttcher, Sie merken bereits, dass ich mir sehr viel Mühe gebe, meine Klageerwiderung zu formulieren, zu begründen und mit Beweisen, Zeugen, Fakten zu belegen.

 
Die jetzige Klage hat zwar scheinbar nichts mit dem Wulfhard Peters und dem Thomas Köhler zu tun, und trotzdem spielt auch der Überfall am 11.09.2018 darin eine große Rolle.

 
Nachdem man mir Handschellen angelegt hatte, durchwühlten die 8 bewaffneten Angreifer des Herrn Jens Beckhausen auch mein Büro, in dem sich meine Akten zum Rechtsstreit mit dem Wulfhard Peters und Thomas Köhler befanden.

 
Ich hatte den gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Herrn Wulfhard Peters zur Rückzahlung der von mir hinterlegten Mietkaution bearbeitet und die Klageschrift für den 13.11.2018 vorbereitet, da fand ja der Überfall der bewaffneten Bande des Jens Beckhausen vom Hauptzollamt Magdeburg statt.

 
Bande“, oder „Kriminelle“ aus dem Grunde:
Sie weigerten sich, mir Ausweisdokumente vorzuzeigen, sie weigerten sich Ihre Vorgesetzte Frau Dorothee Deutschen anzurufen, sie weigerten sich den Robert Mersch anzurufen, sie verweigerten uns Zeugen aus der Nachbarschaft herbei zu rufen und der Rechtsanwalt Thomas Köhler weigerte sich die 500m zurück zu legen um meiner Ehefrau Viola Düsterhöft und meinem kleinen Enkel Jonas Hein beizustehen, als die 8 bewaffneten Typen unsere Wohnung ausrauben wollten.

 
Ich beantrage Strafanzeige/ Strafantrag gegen Rechtsanwalt Thomas Köhler aus Oebisfelde, wegen unterlassener Hilfeleistung von Schutz befohlenen am 11.09.2018 bei dem Rentnerehepaar Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft, Velpker Str. 11, 39646 Oebisfelde.

 
Die Täter legten mir, dem Hausherrn, Handschellen an und setzten mich auf einen Hocker im Flur. Währenddessen der Jens Beckhausen in meiner Abwesenheit auch mein Büro durchsuchte. Und natürlich lagen dort auch meine Schreiben und Aktenordner für meinen eigenen Rechtsstreit gegen Wulfhard Peters.

 
Nachdem die Täter unser Haus verlassen hatten, fehlten plötzlich diverse Unterlagen auch diesen Rechtsstreit betreffend. So vermisste ich den Widerspruch der Thomas Köhler/Wulfhard Peters, die Einladung zum 13.11.2018 zur Verhandlung der Richterin Ingrid Gebauer. Und es fehlte auch meine Klageschrift, die ich dem Amtsgericht Haldensleben und dem  Wulfhard Peters/Thomas Köhler zusenden wollte.

 
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass auch der Richter Robert Mersch, der Richter Heimo-Andre Petersen, die Richterin Ingrid Gebauer, die Richterin Dorothee Schnitger mit den Damen und Herren vom Hauptzollamt Magdeburg gemeinsame Sache gemacht haben.

 
Der Staatsanwalt Armin Gebauer war wahrscheinlich der Mittelsmann, der Rechtsanwalt Thomas Köhler hat Wind davon bekommen und als kleinen „Freundschaftsdienst“ hat der Jens Beckhausen gleich einmal meinen Mahnantrag und den Vollstreckungsbescheid gegen Wulfhard Peters/Thomas Köhler mitgenommen.

 
Werte Frau Böttcher, die ganze Sache entwickelt sich zu einem Krimi, indem auch Sie eine wichtige Rolle spielen. Bewahrheitet es sich, dass hier Rufmord gegen meine Familie und gegen meine Firma betrieben wurde und das kann ich beweisen, dann werden Sie definitiv auch Ihren Job verlieren, wenn Sie mein Schreiben nicht an Ihren Vorgesetzten übergeben und weitere Arbeit verweigern.

 
Bundesbeamtengesetz: §56
(1) Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat der Beamte unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, so hat sich der Beamte, wenn seine Bedenken gegen ihre Rechtmäßigkeit fortbestehen, an den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Bestätigt dieser die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen, sofern nicht das ihm aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für ihn erkennbar ist oder das ihm aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt; von der eigenen Verantwortung ist er befreit. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
 
Denken Sie daran, ansonsten übernehmen Sie auch selbst persönliche Verantwortung und wenn dann Schadenersatzforderungen von mir gestellt werden, sind natürlich auch die Mittäter oder die Personen, die die rechtlichen Bedenken nicht weiter gegeben haben.

 
Werte Frau Böttcher, ich erinnere nur an mein Schreiben vom 20.10.2019 in dem ich Ihnen bereits die ganzen Zusammenhänge geschildert hatte. Eine Antwort stand immer aus.
Zwingen Sie mich nicht, diese Unterlagen auf meinen Webseiten https://stotti.com,
https://düsti.de, https://oebisfelde-news.com der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 
Gestatten Sie mir kurz noch ein paar Beweise für die Unrechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung am 11.09.2018, angeordnet durch den Richter Robert Mersch oder aber eigenmächtig weiter gegeben durch die Frau Müller.

 
Rückblick: Eine Angestellte des Hauptzollamt Magdeburg, die Frau Kathleen Greie hatte die gleiche Masche bereits im Mai 2016 abgezogen, indem sie mir drohte sich beim Amtsgericht Haldensleben vollstreckbare Bescheide zu holen???

 
Nur so viel, es gibt einen „Vollstreckungstitel“ und den muss ein Gericht erlassen.
Und diese Angestellte des Hauptzollamt Magdeburg, gedroht uns, sich beim Amtsgericht Haldensleben einen Durchsuchungsbefehl für unsere Wohnung zu holen.
Sie nötigte uns 17.789,29 EUR auf das Konto des Hauptzollamt Magdeburg zu überweisen, ansonsten unsere Konten zu sperren oder eben in unser Haus einzudringen und uns zu bestehlen.

 
In Anlage A4 sehen sie gelb markiert das Aktenzeichen „...011660-02-2016-7370...“ unter dem diese illegale Pfändung laufen sollte.
Die Dame erhielt eine Strafanzeige, wir richteten innerhalb von 3 Wochen neue Konten ein. Völlig unmöglich, zumal wir selbst noch unser Haus abzahlen mussten.
Es erschienen interessante Artikel auf meinen Webseiten über die Frau Dorothee Deutschen, die Kathleen Greie den Vorstandsboss der Postbank, Frank Strauss, den Boss der DAK Krankenkasse Andreas Storm und Herbert Rebscher.

 
Mein Unternehmen konnten sie jedoch nicht in die Knie zwingen, weil ich meine Kredite stets von Privatpersonen und nicht von Banken bekam.
Die Postbank privat und geschäftlich wurde fristlos gefeuert. Die 2.000,00 EUR, die uns die Postbank geklaut hatte, holten wir uns zurück. Dumm gelaufen für die Typen.

 
Am 23.08.2016 wurde die Kontenpfändung von Frau Astrid Sturm vom HZA Magdeburg aufgehoben. Siehe Anlage A6. Das Az. Ist das selbe   ...011660-02-2016-7370...“ .

 
Am 11.09.2018, also zwei Jahre später steht ein anderer Typ, der Jens Beckhausen vor unserer Tür, legt mir den „Durchsuchungsbefehl“ des Richters Robert Mersch vor und will in unsere Wohnung eindringen.
Und siehe da, das Az ...011660-02-2016-7370...“ von 2016 ist wieder auferstanden von den Toten. Es steht nun erneut auf diesem Blatt der Frau Justizangestellten Müller aus Haldensleben.

 
Ja und nun Werte Frau Böttcher bekommen Sie von einem Diplomlehrer für Biologie, Chemie und Informatik auch ein wenig Nachhilfe in Rechtskunde.
Oder eher in Sachen Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 103: Lesen Sie bitte gründlich alle drei Absätze durch. Nun nochmals den Absatz 3.

 
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. Auch der Herr Düsterhöft!
(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Bitte einmal um Aufklärung: Welche Straftat habe ich 2009 begangen bei der der Kläger die DAK Krankenkasse war?

 
(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden. Und nun bitte einmal um Antwort, warum wartet die Frau Dorothee Deutschen, die die Kontenpfändung aufgehoben hatte, 2016 nochmals zwei Jahre und kommt mit dem gleichen Aktenzeichen, und beklaut uns erneut?

 
Sie kennen das auch aus manchen Krimis. Ein Beschuldigter steht vor Gericht. Wird schließlich als unschuldig entlassen. Das Urteil ist rechtskräftig. Dann stellt sich jedoch heraus, weil neue Beweise vorliegen, oder vielleicht auch der Richter bestochen wurde, dass der Anfangs Beschuldigte doch der Täter war.

 
Ja und in der Zwischenzeit hatte man einen Unschuldigen vielleicht sogar hingerichtet oder in das Gefängnis gesperrt, wo er dann Selbstmord beging.

 
So und nun bitte gehen Sie zur Frau Ingrid Gebauer, bestellen Ihr einen schönen Gruß von mir. Bestellen Sie Ihr, sie möge sich mit den anderen Richterkollegen und Rechtspflegern an einen Tisch setzen und sich die ganze Sache nochmals durch den Kopf gehen lassen.

 
Ihr Spruch den Sie mir bei der Verhandlung gegen den Thomas Köhler und den Wolfgang Paul vortrug: „Schuster bleib bei Deinen Leisten“. Habe ich ja gut pariert, als ich der Richterin erwiederterte: „Gib einem Zwerg Macht und er bzw. Sie wird Größenwahnsinnig“ und den zweiten Spruch von mir an die Frau Gebauer: „Thermometer sind nicht die Einzigen Dinge die Grade haben, ohne Gehirn zu besitzen“.

 
Werte Frau Richterin Ingrid Gebauer, nichts für ungut, das war keine Beleidigung, sondern ein kleiner Denkanstoß, sich das nächste Mal doch auf einen Gerichtsprozess mit mir gründlicher vorzubereiten als bei meinem gerichtlichen Mahnverfahren gegen diesen Wulfhard Peters/Thomas Köhler, eben um die Mietkaution, die der Typ von Thomas Köhler jetzt einklagen will.
Übrigens ein Urteil in schriftlicher Form mit Ihrer Unterschrift Werte Frau Richterin habe ich bis heute nicht bekommen. Dazu wären Sie jedoch verpflichtet:

 „Unterschrift der Richter§ 315 ZPO
(1) 1Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. 2Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies unter Angabe des Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem ältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt.
(2) 1Ein Urteil, das in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, verkündet wird, ist vor Ablauf von drei Wochen, vom Tage der Verkündung an gerechnet, vollständig abgefasst der Geschäftsstelle zu übermitteln. 2Kann dies ausnahmsweise nicht geschehen, so ist innerhalb dieser Frist das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe der Geschäftsstelle zu übermitteln. 3In diesem Fall sind Tatbestand und Entscheidungsgründe alsbald nachträglich anzufertigen, von den Richtern besonders zu unterschreiben und der Geschäftsstelle zu übermitteln.
(3) 1Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat auf dem Urteil den Tag der Verkündung oder der Zustellung nach § 310 Abs. 3 zu vermerken und diesen Vermerk zu unterschreiben. 2Werden die Prozessakten elektronisch geführt, hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle den Vermerk in einem gesonderten Dokument festzuhalten. 3Das Dokument ist mit dem Urteil untrennbar zu verbinden.
Ich beantrage, dieses Urteil der Richterin Ingrid Gebauer dem Gericht vorzulegen. Des weiteren beantrage ich die Zeugin Ingrid Gebauer, die derzeit auch Schuldnerin meiner Firma ist zur mündlichen öffentlichen Verhandlung einzuladen.

 
Ich erkläre meine Bereitschaft, nach Haldensleben beim Amtsgericht zu erscheinen. Ich wäre auch bereit mit den benannten Damen und Herren ins Gespräch zu kommen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

 
1. Ich verlange von der Frau Dorothee Deutschen die gestohlenen Sach- und Geldwerte (Siehe Liste des Jens Beckhausen) zurück zu geben.
Im Gegenzug verzichte ich auf die Vollstreckung der Mahnbescheide vom 04.02.2019 über 12.040,00 EUR zuzüglich Gerichtsgebühr 133,50 EUR.
Ich verzichte auch auf  Privatklage bezüglich Vollstreckungsbescheid vom 06.02.2019 über 8.699,00 EUR.  

 
2. Die Frau Dorothee Deutschen zahlt aus dem gerichtlichen Mahnbescheid vom 11.11.2016 an meine Ehefrau Viola Düsterhöft den geforderten Betrag in Höhe von 7.138,00 EUR, abzüglich der Gerichtskosten in Höhe von 507,50 EUR, diese stelle ich der Staatskasse zur Verfügung.

 
3. Der Richter Robert Mersch legt mir bitte das „Original des Durchsuchungsbefehls vom 18. Juli 2018“ mit seiner handschriftlichen Unterschrift, Vor- und Zuname vor.
Außerdem möchte ich von Ihm die Einsicht in seine Berufungsurkunde als Richter und eine erweiterte Meldebescheinigung der Behörde seines Wohnortes.
Er zahlt seine Schulden aus dem gerichtlichen  Mahnbescheid (Siehe Anlagen) und ich verzichte auf die Privatklage gegen Ihn und die damit verbundene Schadenersatzforderung von 100.000,00 EUR.

 
4. Der Herr Obergerichtsvollzieher Jörg Krampe zahlt seine 242,00 EUR und ich verzichte auf die Privatklage gegen Ihn. Diese wurde dem Amtsgericht Haldensleben im Juli 2019 per Einschreiben mit Rückschein zugestellt.

 
5. Der Herr Jens Beckhausen zahlt die im gerichtlichen Mahnbescheid vom 23.10.2019 geforderten 4.690,00 EUR. Im Gegenzug ziehe ich meine Privatklage zurück und entferne sämtliche Beiträge auf meinen mehr als 20 Webseiten, in denen sein Name vorkommt. Auch sämtliche Schreiben, die veröffentlicht wurden, werden entfernt.

 
6. Die Richter Ingrid Gebauer, Miriam Soehring, Dorothee Schnittger, Siegrid Jaspers und Jörg Engelhart zahlen Ihre Schulden auf ein gemeinnütziges Konto ein, welches wohltätigen Zwecken dient.
Die von mir berechnete Mehrwertsteuer wird an die Bundeskasse entrichtet. Ich möchte eine Spendenbescheinigung und die Belege für die Mehrwertsteuer für meine Steuererklärung.

 
Die für meine Schreibarbeit anfallenden Kosten und Aufwendungen berechne ich mit
5.000,00 EUR. Diese werde ich bei Fortsetzung der Rechtsstreitigkeiten gegen meine Familie und meine Firma dem Land Sachsen-Anhalt  in Person der Frau Anne-Marie Keding in Rechnung stellen.

 
Ansonsten würde ich meine Dienste anbieten, das Amtsgericht in Wolmirstedt mit neuester IT-Technik und auch Aktualisierung der Software auszustatten und als IT-Berater tätig sein.

 
Ich bitte um Mitteilung innerhalb eines Monats durch das Gericht, ob mein Angebot angenommen wird oder nicht. Zuständig zur Durchführung eines Sühneversuchs ist die durch die jeweilige Landesjustizverwaltung bezeichnete Vergleichsbehörde.

 
Ich erkläre meine Kompromissbereitschaft zur Einigung der streitenden Parteien.

 

 
Mit freundlichem Gruß

 
Horst-Gerhard Düsterhöft
CEO der Firma DÜSTI‘s Computer-Shop
 Oebisfelde seit 1980

 

 
Klageerwiderung Teil 2

 
Namens und in Vollmacht des Beklagten wird mitgeteilt, dass ich mich gegen die Klage verteidigen will.

 
1. Ich beantrage die Einberufung einer mündliche Verhandlung unter Ladung von Zeugen, die im Folgenden noch benannt werden.
 
2. Ich beantrage die Feststellung durch das Gericht welcher „Horst-Gerhard Düsterhöft“ in diesem Rechtsstreit angeklagt ist.
Die angegebenen Anschrift des Klägers ist „Velpker Str. 11, 39646 Oebisfelde“. Dies ist: a) die Privatanschrift des Rentnerehepaares Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft und

 
b) seit 09. Januar 2018 (Anlage A2) die Anschrift der Firma DÜSTI‘s Computer-Shop Oebisfelde. Der Inhaber der Firma (CEO) ist der Unternehmer „Horst-Gerhard Düsterhöft“.

 
Aus der Klageschrift des Wulfhard Peters/Thomas Köhler ist nicht ersichtlich ob die Person a) oder b) gemeint ist.
Ich beantrage außerdem den Rechtsanwalt Thomas Köhler zu rügen, dies in Zukunft zu beachten.

 
In Anbetracht der Unklarheit der Zuordnung der beklagten Person wäre es im Ermessen des Gerichts die Klage abzuweisen, dem Kläger ein Versäumnisurteil auszusprechen. Hier handelt es sich offensichtlich um einen Verfahrensfehler, den der Kläger zu verantworten hat.

 
Die Abweisung der Klage entbindet nicht von den im 1. Teil meiner Klageerwiderung gestellten Schadenersatzforderungen und Anträge.

 
3. Ich beantrage im Falle eines Versäumnisurteils gegen den Kläger zu verurteilen, an den Beklagten, Firma Horst-Gerhard Düsterhöft einen Betrag von 1.531,93 EUR zu zahlen, nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit
1. Januar 2018.

 
Zuzüglich der offenen Rechnungen meiner Firma für die Dienstleistung im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit um die Rückzahlung der von mir geforderten Mietkaution, sowie Diebstahl von Geldern von meinem Privatkonten bei der Kreissparkasse Börde und der ING Bank:
a) Rechnung Nr. 2 vom 30.12.2018 durch Wulfhard Peters, Re-Nr. 044/2018 in Höhe von 1.500,00 EUR.
b) Rechnung Nr. 3 vom 30.12.2018 durch Wulfhard Peters, Re-Nr. 045/2018 in Höhe von 2.124,24,24 EUR
c)  Rechnung Nr. 4 vom 04.01.2018 durch Thomas Köhler, Re-Nr. 002/2019 in Höhe von 1.210,00 EUR
d)  Rechnung Nr. 5 vom 04.01.2018 durch Thomas Köhler, Re-Nr. 003/2019 in Höhe von 1.177,00 EUR
d)  Rechnung Nr. 6 vom 04.01.2018 durch Thomas Köhler, Re-Nr. 004/2019 in Höhe von 3.120,00 EUR

 
Nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit.

 
Sämtliche Beträge enthalten die Mehrwertsteuer von 19% die ich an das Finanzamt Haldensleben abführen muss.
Betriebsnummer: 18683812, Ust-ID: DE259981190,
Steuer-Nr. 19/121/05664
Ansonsten gelten die AGB der Firma DÜSTI‘s Computer-Shop:
Siehe https://aldicomputer.com.

 

 
4. Ich beantrage die Feststellung durch das Gericht, dass das vom Kläger benannte Mietobjekt  Gewerberäume  „Gardelegener Str. 11, 39646 Oebisfelde“ zum 31. Dezember 2019 fristlos vom Mieter Horst-Gerhard Düsterhöft gekündigt, geräumt, gereinigt und übergeben  wurde.

 
Per Einschreiben vom 10.10.2017 (Anlage A7/2 und 2) ist dem Kläger dieses Schreiben zugestellt worden.
Mit Schreiben des Landgerichts Magdeburg im Auftrag der Vorsitzenden Richterin Frau Miriam Soehring erhielt ich mit der Klageschrift zum 1. Dezember 2017 mein Schreiben vom 10.10.2017 als Anlage K6 des des damaligen Klägers bzw. des Rechtsanwalts Thomas Köhler zugestellt.
In diesem wurde der Vorsitzenden Richterin durch den Kläger meine eigenen Beweismittel zugestellt, nämlich Anlage K6 des Rechtsanwalts Thomas Köhler.

 
Der „Rechtsanwaltszwang“ als Grund für ein “Versäumnisurteil“ wäre somit die gesetzliche Grundlage entzogen. Denn hätte die Richterin die Klageschrift des Wulfhard Peters/Thomas Köhler gelesen, dann hätte sie mein Schreiben vom 10.10.2017, Anlage K6 von Thomas Köhler angegeben, lesen können.

 
Und hier stand klar und eindeutig die fristlose Kündigung, bei Ablehnung meines Angebots zum Kauf der Geschäftsräume, dass die Räumung des Gewerbemietobjekts zum 31. Dezember 2017 um 24:00 Uhr  abgeschlossen ist.

 
Somit betrieb die Richterin Miriam Soehring in der Tat „Rechtsbeugung“ und das wäre eine Straftat. Ich beantrage die Feststellung der Richtigkeit meiner Aussage durch den
Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Neufang, Zweigstelle Naumburg der Staatsanwaltschaft Halle
Ich beantrage die Ladung des Zeugen Hans-Jürgen Neufang, Staatsanwaltschaft Naumburg, Privatanschrift unbekannt.

 
Beweismittel werden auf Verlangen des Gerichtes nachgereicht.

 
5. Nachdem weitere Versuche scheiterten, den damaligen Kläger zu bewegen, eine außergerichtliche Lösung zu finden und die von der Richterin Miriam Soehring festgelegte „Güteverhandlung“ zum 23. Februar 2018 zu vermeiden wartete ich noch bis zum 27.12.2017 in der Annahme, der Kläger würde das christliche Fest zum Anlass nehmen, die „Waffen schweigen zu lassen“.
Beweis: Anlage A8. Schreiben vom 04.12.2017 Mediationsversuch

 
Der Jahreswechsel 2017/2018 stand bevor und ich hatte meine Angehörigen und die Enkelkinder aus NRW zu Besuch in Oebisfelde. Sie waren gekommen, die Festtage in Frieden hier in Oebisfelde zu verbringen.

 
Die Rachegelüste des Thomas Köhler und Wulfhard Peters führten dazu, dass ich mit meinen Angehörigen und Enkelkindern auf Anraten unseres Rechtsanwalts Thomas Pessel aus Rätzlingen (Sachsen-Anhalt) das Mietobjekt bis zum 30.12.2017 gegen
16:00 Uhr
räumen musste.

 
Herr Rechtsanwalt Thomas Pessel hatte die Schreiben aufgesetzt, die dem Vermieter Wulfhard Peters am 27.12.2017 gegen 10:55 Uhr in Anwesenheit von zwei Zeugen persönlich an der Haustür der Frau Peters übergeben wurden.
Beweis: Anlage A9 Mit Verweigerung der Annahme durch Frau Peters.  

 
In diesem Schreiben wurde der Termin zur Übergabe des Mietobjekts an den Vermieter  auf den 30. Dezember 2017 um 16:00 Uhr festgelegt.

 
Auch die Richterin Miriam Soehring wurde per Einschreiben vom 19.12.2017 (Anlage A10) und nochmals per Einschreiben vom 29.12.2019 (Anlage A11) über das Prozedere der Räumung und Übergabe des Mietobjekts informiert.

 
Ich beantrage auf Verlangen des Gerichts als Zeugen zu laden:
Frau Manja Damitz (Kamp Lintfort), Herr Frank Damitz (Kamp Lintfort),
Herr Thomas Pessel (Rätzlingen), Herr Volker Schernikau (Oebisfelde),
Herrn Volker Lier (Salzwedel), Herrn Julien Hein (Rosche), Frau Viola Düsterhöft (Oebisfelde), Herrn  Erhard Allecke (Oebisfelde), Herrn Reiner Pratesi (Oebisfelde).

 
6. Die vollständige Räumung des Mietobjekts fand vom 27.12.2017 bis zum 30.12.2017 gegen 12:00 Uhr statt. Sämtliches Inventar, die Artikel, Kundenrechner, Werkzeug, Museumsstücke und Möbel wurden in der Folge in 70  Umzugskartons gepackt und in drei Garagen sowie in der alten Werkstatt des Autohaus Allecke ausgelagert.

 
Danach wurde das geleerte Mietobjekt gründlich gereinigt. Die Löcher in den Wänden wurden zugespachtelt und mit weißer Farbe abgedeckt. Die Lampen im Verkaufsraum, der Werkstatt und die Außenbeleuchtung verblieben im Mietobjekt.
 
Die Übergabe war für 16:00 Uhr vorgesehen, deshalb war es angebracht, die Lampen im Objekt zu belassen, denn zu dieser Zeit war es bereits dunkel.

Zum festgelegten Zeitpunkt erschienen jedoch weder der Herr Wulfhard Peters, noch seine Ehefrau, die Verwalterin des Mietobjekts Frau Sandra Peters war ebenfalls nicht erschienen und auch der Sohn und jetzige Inhaber der Firma Herr Uwe Peters kam nicht.
Es grenzt an Parteiverrat, dass der Rechtsanwalt Thomas Köhler ebenfalls nicht zu Übergabe erschienen war.
§ 356 StGB Parteiverrat
(1) Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Handelt derselbe im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei, so tritt Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren ein.
Denn durch die verpasste Übergabe lieferte er mir Argumente zum finanziellen und wirtschaftlichen Nachteil seines Mandanten Wulfhard Peters.  So erlöschen alle rechtlichen Ansprüche auf Nachbesserung im Mietobjekt verbliebenen Mängeln.

 
Was jedoch viel schlimmer wiegt: nach Räumung des Mietobjekts und Zahlung auch sämtlicher Verbindlichkeiten würde das Mietverhältnis wieder aufleben.
Dies berücksichtigte der Rechtsanwalt Thomas Köhler nicht. Nach Räumung des Mietobjekts und Leerstand entstanden dem Vermieter finanzielle Einbußen von
500,00 EUR pro Monat.

 
Über meine Webseiten https://aldicomputer.com, https://al-di.com, https://duesti.eu,
https://oebisfelde-news.com und musste ich in der Folge auch meine Kundschaft informieren, dass ich umgezogen bin.

 
Hier berichtete ich natürlich auch darüber, warum ich mein früheres Geschäft verlassen musste. Es stieß auf Unverständnis vieler Bürger und der Kunden dass der Vermieter Wulfhard Peters mein Angebot vom 10.10.2017 zum Kauf des Ladengeschäftes für 30.000,00 EUR ablehnte.

 
Anstatt nun 30.000,00 EUR von meiner Firma zu erhalten, stand das Mietobjekt fast zwei Jahre leer. Auch zwei Obermieter räumte Ihre Wohnung, nachdem ein „Dönerladen“ kurzzeitig eingezogen war.

 
Allein nur durch den Ausfall der Mieteinnahmen verursachte der Parteiverrat des Thomas Köhler dem Herrn Wulfhard Peters einen finanziellen Schaden von schätzungsweise 20.000,00 EUR.
Was jedoch viel schlimmer wiegt, das Ansehen der Firma Wulfhard Peters in unserer Stadt  wurde nachhaltig geschädigt.

 
Ich beantrage die Feststellung durch das Gericht, dass der Rechtsanwalt Thomas Köhler aus niederen Beweggründen und aus Rachegelüsten seinen Mandanten und auch mir, meiner Familie und meiner Firma einen Schaden in Höhe von 50.000,00 EUR zufügte.
Ich fordere Schadenersatz in benannter Höhe und beantrage einen Vollstreckungstitel gegen den Rechtsanwalt Thomas Köhler in benannter Höhe.

 
7. Die Schwere der Schuld des Thomas Köhler und der Parteiverrat wird dadurch gestützt, dass nach der verpassten Übergabe/Übernahme  des Mietobjekts die Zeugin
Manja Damitz im Internet herausfand, dass die Schlüsselübergabe direkt an den Vermieter zu erfolgen hat. Auch ein Anruf bei unserem Rechtsanwalt Thomas Pessel erfolge anschließend, um sich dies bestätigen zu lassen.

 
Herr Thomas Pessel bestätigte die Notwendigkeit der persönlichen Übergabe der Schlüssel an den Vermieter im Beisein von Zeugen. Die Übergabe muss auch im Beisein eines Zeugen erfolgen, der nicht zur Familie gehört.
Ich beantrage die Ladung der Zeugen Rechtsanwalt Thomas Pessel, und Herrn Volker Schernikau aus Oebisfelde der bei der Übergabe der Schlüssel anwesend war.

 
8. Die Übergabe der Schlüssel und des Übergabeprotokolls wurde vom Vermieter Wulfhard Peters persönlich verweigert. Er beschimpfte mich an seiner Haustür als ich Ihm die Schlüssel übergeben wollte.

Ich erklärte dem Herrn Wulfhard Peters im Beisein seiner Ehefrau und der drei Zeugen dass ich die Schlüssel und das Übergabeprotokoll in einen Briefumschlag legen werde, diesen dann verschließen und in den Postkasten befördern werde.
Dies wurde dann auch so praktiziert und durch Fotos und Video dokumentiert
Beweis: Anlage A13. Weiteres Beweismaterial auf Verlangen des Gerichts.

 
Ich beantrage die Ladung des Herrn Wulfhard Peters und der Frau Peters zur Bestätigung der von mir gemachten Aussage.
Ich beantrage die Feststellung durch das Gericht, dass nach Übergabe der Schlüssel für das beklagte Mietobjekt der Zugang zu diesem durch mich verwehrt war.

Die Aufforderung des Vermieters in das Mietobjekt ohne die Schlüssel einzudringen und meine Lampen abzubauen wäre nur durch Einbruch möglich.
Dies wäre jedoch Anstiftung zu einer Straftat, deshalb lehnte ich jegliche Forderungen des Vermieters ab, selbst nochmals das Mietobjekt zu betreten.

 
9. In meiner Fristlosen Kündigung des Mietobjekts hatte ich als Datum den 31.12.2017 24.00 Uhr angegeben. Die Übergabe war am 30.12.2017 gegen 20:00 Uhr abgeschlossen.
Der Vermieter Wulfhard Peters hätte nun seinen Rechtsanwalt Thomas Köhler in Kenntnis setzen müssen, um zu erfahren wie weiter zu verfahren wäre.
Ich beantrage die beiden benannten Personen einzeln zu befragen, wann und ob hier eine Mitteilung erfolgte.

 
In Anbetracht dessen dass der Herr Wulfhard Peters dem Herr RA Thomas Köhler das Mandat erteilt hatte, wäre es in der Verantwortung des RA Thomas Köhler gewesen, den Herrn Wulfhard Peters dann in seinem Beisein das Mietobjekt am nächsten Tage zu betreten und den Vermieter darauf hinzuweisen, den Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft nochmals einzuladen, in das geräumte Mietobjekt zu kommen, sein Eigentum zu entfernen und gegebenenfalls Mängel zu beheben.

 
Dies tat er nicht. Es ist nicht in meinem Aufgabenbereich nun zu entscheiden, ob der Wulfhard Peters oder sein Rechtsanwalt die Schuld dafür trägt, dass dieses Versäumnis einen nun bereits mehr als zwei Jahre dauernden Rechtsstreit nach sich zog.

 
Nur so viel, hier liegt die Schuld eindeutig bei RA Thomas Köhler. Er hätte seinen Mandanten darauf hinweisen müssen. Parteiverrat insofern, dass nun der RA Thomas Köhler seinen Mandanten zum „Diebstahl von Eigentum meiner Firma“, anleitete.

 
Der Vermieter Wulfhard Peters verweigerte in der Folge die Rückzahlung der fälligen Mietkaution. Und auch die Abrechnung der Nebenkosten für 2017 verweigerte er bis heute. So konnte ich dies in meiner Steuererklärung nicht berücksichtigen. Damit macht sich der Wulfhard Peters gleich mehrerer Straftaten schuldig.
Auch dies hätte sein Rechtsanwalt Thomas Köhler Ihm mitteilen müssen. Parteiverrat auf ganzer Ebene.

 
Ich beantrage die Feststellung durch das Gericht, dass nach der verpassten Übergabe/Übernahme durch den Vermieter Wulfhard Peters sämtliche nachfolgenden Forderungen, in das Mietobjekt ohne Schlüssel einzudringen als Straftaten zu bezeichnen sind.

 
Und was die besagte Stelle angeht die sich hinter dem großen Schrank befand, den der Vormieter im Mietobjekt beließ Hier kann man eindeutig feststellen, dass das gesamte Mietobjekt außer dieser verdeckten Stelle komplett gestrichen und im Wert gesteigert wurde. Denn vorher war hier eine Küche ein Bistro mit Schmierschmutz an Wänden, Türen und am Boden.

 
Es dauerte fast ein Jahr, bis nach vielen gründlichen Reinigungen dieser Schmierschmutz entfernt wurde. Nach Räumung des Ladengeschäftes  und Reinigung wurden in sämtlichen Räumen Fotos gemacht, die beleben und beweisen, dass das Mietobjekt in einem eindeutig besseren Zustand war, als der Vormieter es verlassen hatte.

 
Sollte der Kläger es abstreiten, dass ich keine Renovierungsarbeiten über die 9 Jahre durchgeführt habe, würde ich beantragen, den Vormieter als Zeugen laden zu lassen und ihn zu befragen, ob er die Wände und Decken gestrichen hat, bereits vor meinem Einzug.

 
10. Ansonsten berufe ich mich auf die „Unwirksamkeit der Renovierungsklausel“, die vom Bundesgerichtshof per Urteil erlassen wurde. Ich beantrage einen Sachverständigen zu laden, der den baulichen Zustand im Mietobjekt feststellt.

 
Außerdem beantrage ich eine „Ortsbegehung“ mit Feststellung der Schäden am hinteren Fenster, die der Vermieter bis heute nicht behoben ließ.
Als Zeuge zu laden auch der heutige Mieter, der als Fotograf tätig ist.

 
Mit Übergabe der Schlüssel erlöschen sämtliche rechtlichen Ansprüche des Klägers bezüglich Renovierungsarbeiten und sonstiges in dem bereits verlassenen Mietobjekt.

 
11. Ich beantrage die Feststellung, dass nach Zahlung der restlichen Mietschulden Anfang Februar 2018 durch mich das Mietverhältnis wieder aufleben würde.

 
Quelle: https://ratgeber.immowelt.de/a/raeumungsklage-ablauf-dauer-kosten.html

 
Kann der Mieter seine Mietschulden begleichen, werden Kündigung und Räumungsklage laut Bürgerlichem Gesetzbuch unwirksam. Ab Zustellung der Räumungsklage tickt hierfür die Uhr: Dem Mieter bleiben zwei Monate Zeit, seine Mietschulden zu begleichen. Dabei kann als erster Schritt eine Schuldenanalyse zum Beispiel bei einer Schuldnerberatung helfen. Der Rechtsexperte rät beim Begleichen der Mietschulden: „Wenn das Verfahren schon läuft, sollte der Mieter den Zahlungsbeleg auch an das Gericht senden.“  

 
Mein Zahlungsbeleg ist dem Landgericht Magdeburg Anfang Februar 2018 zugestellt wurden. Dies wird auch in dem „Versäumnisurteil“ der Richterin Miriam Soehring vom
23. Februar 2018 deutlich, als sie feststellte:
1. Sämtliche Mietschulden wurden durch die Firma Horst-Gerhard Düsterhöft bezahlt!

 
2. Der Mieter hat am 30.12.2017 das Mietobjekt geräumt, gereinigt und übergeben. Beanstandungen am 31.12.2017 durch den Vermieter wurden mir an diesem Tage nicht mitgeteilt.

 
3. Der Vermieter behielt das Eigentum der Firma Düsterhöft, wie Lampen, Beleuchtungselektronik, die Firmenbanner mit beachtlichem ideellen Wert ein. Es kommt einer „Enthauptung“ gleich, wenn dieser Typ 9 Jahre Firmengeschichte einfach einbehält.

 
4. Und ich beantrage das Durchlesen meines Blog auf https://al-di.com/blog/index.php?klageschrift-privatklage-an-richterin-miriam-soehring-landgericht-magdeburg-20-08-2019

 
Hier finden Sie eine Vielzahl Beweise für meine Unschuld und Rechtsbeugung der Richterin Miriam Soehring in einer Form, wie ich es noch nicht erlebt hatte.
Deshalb hatte ich auch meine Privatklage vom  20.08. 2019 beim Amtsgericht Haldensleben eingereicht.
Beweis: Anlage A14 (1. Blatt) und Link: https://al-di.com/blog/index.php?klageschrift-privatklage-an-richterin-miriam-soehring-landgericht-magdeburg-20-08-2019
 
Ich erstatte Strafanzeige Strafantrag gegen Richterin Miriam Soehring wegen Rechtsbeugung, Nötigung, Verleumdung unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld aus niederen Beweggründen und Amtsmissbrauch.

 
5. In der Einladung zur „Güteverhandlung“ am 23.02.2018 hatte die Justizangestellte Schulenburg ohne Vornamen extra den Kläger und den Beklagten darauf hingewiesen persönlich zur Verhandlung zu erscheinen.
Ich beantrage die Feststellung durch das Gericht, dass der Beklagte Firma Horst-Gerhard Düsterhöft persönlich erschienen war.

 
Nicht erschienen war der vom Landgericht Magdeburg der geladene Kläger, Herr Wulfhard Peters. Dies wird in dem „Versäumnisurteil“ der Richterin Miriam Soehring in keiner Weise bei der Urteilsfindung berücksichtigt.
Ich beantrage eine unabhängige Untersuchungskommission einzuberufen, die feststellt, ob die Justizangestellte Schulenburg oder die Richterin Miriam Soehring diese Rechtsbeugung zu verantworten hat.

Weil sämtliche Rechtsanwälte die ich befragte es ablehnten, uns zur einer unsinnigen „Güteverhandlung“ zwei Monate nach Räumung und Übergabe des Mietobjekts zu begleiten bat ich meine Ehefrau Viola Düsterhöft als „Rechtsbeistand“ mitzukommen.

 
Ich bat sogar, dass meine Ehefrau auf der Anklagebank an meiner Seite sitzen könnte. Ach dies lehnte diese befangene Person Miriam Soehring ab.
Ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte durch eine Richterin der Bundesrepublik Deutschland. Eine Schande für den Richterstand, zumal ich mich selbst am 30.08.2019 als Richter vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg beworben habe.
Ich beantrage die Vorlage der Berufungsurkunde der Richterin Miriam Soehring bei Gericht und die Feststellung durch das Gericht, wer die Richterin in dieses Amt befördert hat.

 
Meine Ehefrau Viola Düsterhöft wird unter Eid bezeugen, dass die Frau Richterin Miriam Soehring den Anwesenden in der Begründung mitteilte:
Sie spreche ein Versäumnisurteil aus, weil ich das Mitobjekt nicht zum 1.12.2017 geräumt hatte. „
  
Völliger Unsinn, denn an diesem Tag bekam ich erst per Einschreiben die Klageschrift der Richterin Miriam Soehring bzw. der Justizangestellten Schulenburg zugestellt
Beweis: Anlage A22

 
Ich beantrage die Feststellung durch das Gericht, dass das Versäumnisurteil vom 23.02.2017 eine „Urkundenfälschung“ durch die Justizangestellte Schulenburg ist.
Begründung:
a) Mein Name stimmt nicht mit dem in der Erweiterten Meldebescheinigung Siehe Anlage A3 überein.
b) Es fehlt die Unterschrift der Vorsitzenden Richterin Miriam Soehring! Somit haben wir es mit einem „Scheinurteil“ zu tun, dass in keiner Weise rechtlich bindend ist.

 
Ich beantrage die Richterin Miriam Soehring und die Justizangestellte Schulenburg zur  Hauptverhandlung als Zeugen zu laden, und mir zu gestatten, die genannten Zeugen unter Eid zu vernehmen.
Die Original Unterlagen (Protokolle, Bandaufzeichnungen, Urteile, Schreiben usw.) sind den Gericht vorzulegen.

 
6. Die in der Begründung des Klägers angegebenen „Renovierungsmaßnahmen“ angegebenen Rechnungen und sonstigen Materialien sind substanziell ohne Bedeutung. Sie entsprechen nicht dem tatsächlichen Geschehen und sie trugen eher dazu bei, Beweise und Spuren zu beseitigen.
Hierbei handelt es sich um Verdeckung einer Straftat, durch den Kläger und seines Rechtsvertreters.

 
Klageerwiderung Teil 3

 
Wenn der Kläger behauptet, ich hätte das Mietobjekt in einen so desolaten Zustand verlassen, dass Renovierungsarbeiten im Umfang von fast 5.000,00 EUR durchgeführt werden mussten, dann dürfte es dem Kläger doch nicht schwer fallen, dies zu beweisen.

 
Ich kann beweisen, dass ich das Mietobjekt in einem TOP Zustand hinterlassen habe. Dies belegen die Fotos und dies können auch Zeugen unter Eid aussagen, die ich dem Gericht auf Verlangen benennen kann.
Beweise:
Anlagen A15 bis A21. Fotos zum Zustand der Wände nach der Räumung am 30.12.2017 um 16:Uhr. Mit Zeitstempel auf den Original-Aufnahmen.

 
Ich kann beweisen, dass der Kläger bis Anfang April 2018 keine Renovierungsarbeiten durchführen ließ. Trotz mehrmaliger Aufforderung, mein Eigentum zurück zu geben, tat er es ebenfalls nicht.

 
Erst mit Schreiben vom 07.04.2018 an den Herr Wulfhard Peters kam Bewegung in die Sache. Eiligst hatten Familienangehörige und Kinder damit begonnen, die Spuren zu verwischen und Renovierungsarbeiten durchzuführen.

 
Mein Firmenlogo hing noch bis zu diesem Tage an der Außenwand. Kunden waren verunsichert und glaubten, ich sei mit meinem Geschäft nach Velpke umgezogen.

 
Wenn die Wände in so schlechtem Zustand waren, dann verlange ich Beweise vom Kläger, die dies belegen.
In Anlage A19/0 ist das defekte Fenster im Hinterraum erkennbar, das nach dem Einbruch am 28.10.2014 im nicht ausgewechselt wurde.
Mit zwei Holzschrauben in den Plastik-Rahmen wurde das Fenster „repariert“ durch die
Baufirma „Wulfhard Peters“. Gratulation, für diese „Meisterleistung“ Herr Wulfhard Peters!

 
Ich beantrage die Vorlage von Beweisen durch den Kläger für derartige ehrverletzende Äußerungen in der Öffentlichkeit, ich hätte das Mietobjekt in dem Zustand verlasse, wie ich es vom Vormieter 2008 übernommen hatte.
Ich beantrage die Arbeiter bzw. Handwerker als Zeugen einzuladen, die die Renovierungsarbeiten im April 2018 durchgeführt haben.

 
Ich beantrage die Prüfung der Rechnungen die der Rechtsanwalt Thomas Köhler als „Beweise“ vorgelegt hat. Möglicherweise sind es „Scheinrechnungen“ mit Verdacht der Beschäftigung von „Schwarzarbeiter“ denn so wie die aussahen waren das keine Handwerker. Und Steuerhinterziehung kommt ebenfalls hinzu, wenn die Firmen, diese Leistungen gar nicht ausgeführt haben.  

 
Und im, äußeren Bereich war mehr Farbe als im Inneren. Dies kann ich ebenfalls mit Hilfe von Zeugen beweisen. Frau Angela Harlfinger (Nähstübchen) kann dem Gericht bestätigen dass der gesamte Bürgersteig zu der Zeit mit weißer Farbe versehen war.   

 
Beweise: Anlagen A19/0,1,2 Defektes Fenster nach dem Einbruch vom 28.10.2014
Sollte er diese Beweise nicht dem Gericht vorzeigen können, beantrage ich einen Bau-Sachverständigen damit, das Mietobjekt diesbezüglich zu begutachten, ob ich das Objekt in einem besseren Zustand hinterlassen hatte wie durch den Vormieter übernommen.

 
Falls es das Gericht für erforderlich hält, kann ich auch die Zeugen benennen, die im Mai 2008 an unseren umfangreichen Renovierungsmaßnahmen mitgewirkt haben. z.B. Christian Adolf, Marcel Jokers (Maler),

 
Ich beantrage ferner  den derzeitigen Mieter zu befragen, welche Renovierungs-maßnahmen er ausführen musste, um in dem Mietobjekt sein Foto-Geschäft einzurichten.
Bei einem Besuch des Mieters stellte ich fest, dass der Wulfhard Peters es immer noch nicht schaffte, die vier Fenster zu vergittern. Das linke große Schaufenster besteht immer noch aus einfachem Fensterglas. Den Energiepass konnte er dem Nachmieter auch nicht vorlegen.

 
Das rechte Fenster im früheren Werkstattraum ist immer noch beschädigt. Siehe
Anlagen A19/0,1,2, Der jetzige Mieter berichtete mir, dass er auch nur das beschädigte Fenster mit zwei Holzschrauben verschließen konnte.
Unglaublich wie dieser Typ es jetzt auch bei dem Nachmieter versucht, Geld zu sparen, auf Kosten der Sicherheit und seiner Mieter.
Ich beantrage dem Kläger aufzuerlegen einen Energiepass für das Mietobjekt dem neuen Mieter vorzulegen.

 
Ich beantrage dem Kläger es bei Strafe von 50.000,00 EUR zu verpflichten, die vier Fenster zu vergittern, das linke Schaufenster durch Einbruch sicheres Verbundglas zu ersetzen. Ich beantrage weiterhin den Kläger zu verpflichten Rolläden an den Schaufenstern und der Eingangstür anzubringen.
Begründung:
Ich konnte keine Versicherung gegen Einbruch, Diebstahl  und Vandalismus abschließen, weil der Versicherer ganz bestimmte Sicherheitsstandards forderte. Die Standards für ein Fotogeschäft und ein IT-Geschäft sind gleich!
In Anlage SK1 möchte ich dies dem Gericht verdeutlichen. Der Inhaber des Fotofachgeschäftes ist erst 3 Jahre in der Selbstständigkeit. Er muss genau so wie ich darauf drängen, dass der Vermieter in dem Mietobjekt verpflichtet ist, die Sicherungsklasse SG 4 (Anlage SK1) zu schaffen.

 
Sonst haftete der Mieter für sämtliche Schäden, die durch Diebstahl und Vandalismus bei einem Einbruch entstehen. Dies würde den Ruf des Geschäftsinhabers und auch Schadenersatzforderungen von Kunden nach sich ziehen, wenn Film und Videomaterial gestohlen, und dieses von Kriminellen im Internet verbreitet wird.
Bei beiden werden sensible Kundendaten aufbewahrt. Beide sind Geheimnisträger und besitzen wertvolle Geräte.

 
Ich stelle den Antrag, den Inhaber des Foto-Fachgeschäftes, Gardelegener Str. 9, als Zeugen zu befragen.

 

 

 
Für den Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen wird bereits beantragt ein,

 
Anerkenntnisurteil- bzw. Versäumnisurteil zu erlassen.

 

 

 

 

 
Mit freundlichen Grüßen

 

 
Horst-Gerhard Düsterhöft



2 Kommentare
Amber
2023-04-25 10:52:28
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böicher
2021-05-28 02:14:26
Scheinbar ist es nicht möglich das Frau Richterin Müller Ihre Schein Urteile nicht Unterschreibt

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