Regeln für den Online-Kauf - DÜSTIs Computer-Shop

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Regeln für den Online-Kauf

Über uns
Das Rückgaberecht beim Onlinekauf erlaubt es Ihnen, die Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen an den Händler zurückzuschicken. Ist der Bestellwert höher als 40 Euro, übernimmt der Händler die Kosten für die Rücksendung. 
Die vierzehntägige Widerrufsfrist beginnt dann, wenn der Händler den Käufer in Textform, also per Fax, E-Mail oder schriftlich ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert hat und der Käufer seine Ware erhalten hat. Wurde die Ware im Internet ersteigert, muss der Käufer unverzüglich nach Auktionsende über das Widerrufsrecht informiert werden. Dann gilt die Widerrufsfrist ab Eingang der Ware. Wenn der Verkäufer bei Fernabsatzgeschäften, also Verkäufen nach Bestellung, den Käufer nicht über sein Widerrufsrecht informiert, kann der Käufer den Vertrag sogar ohne zeitliche Beschränkung widerrufen.
Kommentarlos zurückschicken reicht nicht. Seit Juni 2014 muss man den Widerruf ausdrücklich erklären, und zwar am besten schriftlich. Ein kommentarloses Zurückschicken der Ware reicht nicht mehr aus. Der Widerruf kann formlos erfolgen, in einem Satz. Angegeben werden sollte auf jeden Fall die Kundennummer, Bestellnummer und das Datum. Eine Begründung ist nicht notwendig. Auch telefonisch kann man widerrufen, mit der Schriftform ist man aber, falls es zum Streit kommt, auf der sichereren Seite. Bei sehr teuren Waren ist eine Rücksendung per Einschreiben überlegenswert.

Es gibt bestimmte Waren, für deren Kauf ein Widerruf ausgeschlossen ist
1. Individuell gefertigte Produkte, wie zum Beispiel ein PC-Sytem oder ein Notebook/Laptop, verderbliche Produkte, sowie solche, die nicht zurückgeschickt werden können, z.B. Produkte, die verbraucht werden. 
2. Software, CDs, DVDs und Videos, deren Schutzfolie aufgerissen oder Siegel gebrochen wurde, ist von der Rücknahme ausgeschlossen.
3. Auch viele Dienstleistungen sind vom Widerrufsrecht ausgenommen.
4. Die von uns angebotenen und registrierte Domains sind weder körperliche bewegliche Gegenstände, noch Dienstleistungen, sondern "Rechte". Deshalb kann der Kauf bereits registrierter Internet-Domains nicht im Rahmen des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts rückgängig gemacht werden! Gemäß § 312 b Abs. 1 Satz 1 BGB ist das Fernabsatzrecht nur anwendbar auf Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen. Der Kauf ist in diesem Fall bindend. 
Abgesehen von diesen Ausnahmen liegt dem Widerrufsrecht der Grundsatz zugrunde, dass der Kunde die Möglichkeit haben muss, die Ware zu prüfen. Im Ladengeschäft geschieht dies meist gleich vor Ort, beim Autokauf etwa per Probefahrt. Dieses Recht gilt auch für Versandkunden, sie können die Ware jedoch erst daheim prüfen und bei Nichtgefallen anschließend den Kauf widerrufen.
Allerdings darf der Kunde die Ware nicht so behandeln, als würde sie ihm bereits gehören, sprich: Die Ware darf zwar geprüft werden, aber nur auf eine Art und Weise, wie das auch in einem Geschäft in Beisein eines Veräufers erfolgen würde.
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch, §312e, hat der Verbraucher Wertersatz für die Nutzung von Waren nur dann zu leisten, "soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und wenn er zuvor vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen ... und über sein Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt worden ist." Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Händler.
Für weitere Hinweise zu diesem Thema lesen Sie bitte auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
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